AGB - Bauelemente Güntert

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bauelemente Güntert
Inhaber: Mathias Güntert
Haselnussweg 18
79848 Bonndorf im Schwarzwald

Tel.: +49 151 50756759
E-Mail: info@be-guentert.de
Web: be-guentert.de

USt-IdNr.: DE355484267
Gerichtsstand: Freiburg im Breisgau

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Bauelemente Güntert (nachfolgend "wir"/"uns") und unseren Kunden (nachfolgend "Sie"/"Ihnen") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für die Abweichung von der vereinbarten Schriftform.

Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich differenziert wird, gelten diese AGB sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote

Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 21 Kalendertagen verbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor.

2.2 Vertragsschluss

Verbindliche Aufträge kommen erst dann zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den von Ihnen eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

2.3 Leistungsarten

Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Lieferung: Zustellung der bestellten Ware an den vereinbarten Ort
  • Lieferung und Montage: Zustellung und fachgerechte Installation vor Ort
  • Service und Reparatur: Wartung, Instandsetzung und Reparatur bestehender Anlagen

Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nach den aktuell geltenden Regeln der Technik ausgeführt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preisbasis

Unsere Preise gelten jeweils ab Werk bzw. ab Lager Bonndorf und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung sowie ohne Montagekosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Ihr Verlangen ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.

3.2 Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung hat wie folgt zu erfolgen:

  • 50% bei Auftragserteilung
  • 50% nach Fertigstellung der Leistung bzw. bei Rechnungslegung

Die Zahlung erfolgt in bar oder bargeldlos durch Überweisung ohne jeden Abzug (Skonto). Andere Zahlungskonditionen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3.3 Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug hat die Zurückhaltung der Lieferung zur Folge (§§ 273, 320 BGB). Werden die Zahlungsfristen um mehr als 14 Kalendertage überschritten, hat der Zahlungspflichtige Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Ihre Gefahr, sofern nicht ausdrücklich eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Etwaige Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind Ihrerseits zu stellen.

4.2 Liefertermine

Sie können die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insoweit verlangen, als Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht haben, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und die vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.

Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, Kosten für eine erneute erforderliche An- und Abreise Ihnen in Rechnung zu stellen.

Fälle höherer Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Ereignisse in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten) entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit bzw. berechtigen uns, für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4.3 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf Sie über. Bei Versendungskauf geht die Gefahr mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an uns ab.

§ 6 Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen. Wir können nach angezeigter Fertigstellung jederzeit die Abnahme verlangen.

Verweigern Sie die Mitwirkung an der Abnahme, so gilt diese als erfolgt. Haben Sie die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen oder wurde das hergestellte bzw. gelieferte Produkt eingebaut bzw. verarbeitet, so gilt die Leistung damit ebenfalls als abgenommen.

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf Sie über, soweit sie nicht bereits nach § 4.3 übergegangen ist.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

7.1 Gewährleistungsfrist

Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate. Für Unternehmer beträgt die Sachmängelgewährleistungsfrist 12 Monate. Die Frist beginnt bei Lieferungen mit dem Datum der Lieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

Bei Abschluss eines Wartungsvertrages innerhalb von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt mit uns, beträgt die Sachmängelgewährleistung für Unternehmer 24 Monate, in keinem Fall geht sie jedoch über die Laufzeit des Wartungsvertrages hinaus.

7.2 Mängelrüge

Offensichtliche Mängel müssen Sie innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung der Ware, in jedem Fall aber vor einer Verarbeitung bzw. einem Einbau, schriftlich rügen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

Transportschäden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung haben Sie die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer zu erledigen.

7.3 Ausschluss der Gewährleistung

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Werden von Ihnen oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

§ 8 Haftung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schadensersatzansprüche Ihrerseits, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

Eine Haftung ist nicht ausgeschlossen in Fällen, in denen das Gesetz eine zwingende Haftung anordnet, insbesondere in Fällen:

  • der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
  • der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • der Übernahme einer Garantie
  • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Widerrufsrecht (für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften)

9.1 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bauelemente Güntert, Haselnussweg 18, 79848 Bonndorf im Schwarzwald, Tel.: +49 151 50756759, E-Mail: info@be-guentert.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

9.3 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Maßanfertigungen).

Hinweis: Bei Aufträgen mit Montageleistung vor Ort können Sie durch Unterschrift der beigefügten Widerrufsverzichtserklärung auf Ihr Widerrufsrecht verzichten, sobald mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde.

§ 10 Verbraucherschlichtung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir dennoch auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Rechtswahl

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für die Vertragsbeziehung zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

Die Vertragssprache ist Deutsch.

11.2 Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bonndorf im Schwarzwald bzw. das zuständige Amtsgericht Freiburg im Breisgau. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 12 Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

§ 13 Vertretungsbefugnis

Die für uns tätigen Monteure oder andere Personen, welche Montage- oder Einbautätigkeiten vornehmen, sind nicht befugt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder zu etwaigen Beanstandungen ihrerseits rechtsverbindliche Erklärungen mit Wirkung für oder gegen uns abzugeben. Ferner sind sie auch nicht befugt, Willenserklärungen für uns abzugeben oder entgegenzunehmen, insbesondere nicht zum Vertragsschluss oder -änderung. Sie sind auch nicht befugt, Gelder für uns entgegenzunehmen.