Jährliche Prüfung & Wartung Ihrer Toranlagen
Buchen Sie jetzt Ihren Wartungstermin – gesetzeskonform, sicher und professionell.
Über 15 Jahre Erfahrung für Ihre Sicherheit.
Warum regelmäßige Wartung?
⚖️ Gesetzliche Prüfpflicht
Die betriebssichere Instandhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben:
- DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D34)
- DGUV Vorschrift 54 für Tore mit Antrieb
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- ArbSchG & BetrSichV
✨ Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit: Erfüllung aller Pflichten
- Unfallverhütung: Schutz für Mitarbeiter
- Lebensdauer: Längere Nutzungsdauer
- Kosteneinsparung: Früherkennung von Verschleiß
- Funktionssicherheit: Zuverlässiger Betrieb
- Garantieerhalt: Garantie bleibt gültig
- Dokumentation: Lückenlose Protokolle
Ihr Spezialist mit über 15 Jahren Erfahrung
Wir sind Ihr kompetenter Partner für alle Marken und Typen. Unser Gründer war Werkskundendienst bei Hörmann – dieses Know-how profitiert Ihre Anlagen.
Terminbuchung
Füllen Sie das Formular aus – wir bestätigen Ihren Termin umgehend
Häufige Fragen zur Tor-Prüfung
Wie oft müssen Toranlagen geprüft werden?
Die jährliche Prüfung ist nach DGUV Vorschrift 52 und 54 gesetzlich vorgeschrieben. Bei intensiver Nutzung kann eine halbjährliche Wartung sinnvoll sein.
Was kostet eine DGUV-Prüfung?
Die Kosten hängen von Anzahl und Typ der Tore ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Termin anfragen für ein unverbindliches Angebot.
Darf ich Tore selbst prüfen?
Nein, die Prüfung muss durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. Unsere Techniker sind speziell geschult und dokumentieren alle Prüfungen nach Vorschrift.
Was passiert bei nicht geprüften Toren?
Bei Unfällen mit nicht geprüften Anlagen drohen Haftungsrisiken, Bußgelder und Probleme mit der Versicherung. Regelmäßige Wartung schützt Sie rechtlich.